Ferienvilla Zinnowitz · Oiestrasse 1 · 17454 Zinnowitz
  0172 8948743

Allgemeinen Mietbedingungen der Villa zur See

1. Zustandekommen des Mietverhältnisses

Wir vermieten unsere Ferienobjekte gemäß den Angebotsunterlagen, den Beschreibungen oder den mündlichen/ telefonischen Absprachen. Das Mietverhältnis kommt durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung und einen vom Mieter unterschriebenen Mietvertrag zustande. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. von Druck-/oder Rechenfehlern bleibt dem Vermieter vorbehalten.

 

2. Belegung des Mietobjektes; An-/Abreisemodalitäten

Wir vermieten unsere Ferienobjekte im Regelfall für mindestens eine Woche von Samstag bis Samstag bzw. von Sonntag bis Sonntag. Abweichende Mietwünsche sind außerhalb der Hauptsaison auf Anfrage möglich. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Verlängerungstage sind nach Absprache möglich. An- und Abreisetag zählen beim Mietpreis zusammen einen Tag. Am Anreisetag erfolgt der Einlass ins Ferienobjekt ab ca. 16.00 Uhr. Am Abreisetag erfolgt die Übergabe des Ferienobjektes und der Hausschlüssel bis ca. 10.00 Uhr. Der Vermieter ist rechtzeitig über die geplante sowie eine sich verzögernde Anreisezeit zu informieren. Die Mietpreise (EUR/Tag) beinhalten sämtliche Nebenkosten der Ferienobjekte (Heizung, Strom, Wasser), einen PKW-Stellplatz und die gesetzliche Umsatzsteuer, jedoch nicht Transport / Beförderungskosten vom oder zum Ferienobjekt, Verpflegung und die Kurtaxe. Mit dem Abschluss des Mietverhältnisses verpflichten sich die Mieter, die Belegung der Ferienobjekte nicht über den angegebenen Personenkreis zu erweitern bzw. bei geplanter Erweiterung die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Haustiere können nur nach Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden.

 

3. Ausstattung des Mietobjektes / Sorgfaltspflichten

In allen Wohnungen, Fluren und dem Ferienhaus besteht absolutes Rauchverbot. Handtücher dürfen nicht ans Meer genommen werden. Es stehen die üblichen technischen Geräte zur Verfügung. Die Mieter werden gebeten, sich vor der Benutzung mit den technischen Details vertraut zu machen. Die Benutzung des Spielplatzes auf dem Grundstück der Villa zur See geschieht auf eigene Gefahr. Die Mieter verpflichten sich, die Ferienobjekte (Inventar und Anlagen) mit großer Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und vom Mieter, Begleitpersonen oder Besuchern verursacht werden, haftet der Mieter - höhere Gewalt und normaler Verschleiß ausgenommen. Erleidet der Mieter, Begleitpersonen, Besucher einen Schaden, so haften wir dafür nicht. Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung für Schäden an mitgebrachtem Hab und Gut des Mieters, von Begleitpersonen oder Besuchern.

 

4. Zahlung

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises. Die Restzahlung zum vollständigen Gesamt-Mietpreis ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise ohne weitere Aufforderung zur Zahlung auf das im Mietvertrag angegebene Konto fällig. Liegt der Gesamt-Mietpreis unter 250,00 €, so ist er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung in Gänze fällig.

 

5. Leistungen und Preise

Es gelten die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Beschreibungen und Preisangaben. Mit Herausgabe/ Veröffentlichung von neuen Verzeichnissen verlieren frühere Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote ihre Gültigkeit. Falls wir aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, absagen müssen, erfolgt eine Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge.

 

6. Reinigung

Die Wohnung muss durch den Gast/Mieter besenrein an den Vermieter übergeben werden. Die Müllentsorgung und die Reinigung des Geschirrs (auch Entleeren der Spülmaschinen) haben, trotz geleisteter Endreinigungsgebühr durch den Gast/Mieter zu erfolgen. Sollte die Wohnung nicht besenrein übergeben werden und es fallen für die Endreinigung erhöhte Kosten an, werden pauschal 30,00 EUR nachträglich vom Mieter eingefordert.

 

7. Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten.

Bei Rücktritt sowie bei Nichtantritt der Reise gelten folgende Stornierungskosten:

  • 20 % der Übernachtungskosten bei Stornierung bis 45 Tage vor Anreise
  • 50 % der Übernachtungskosten bei Stornierung vom 44. bis 35. Tag vor Anreise
  • 100 % der Übernachtungskosten bei Stornierung ab dem 34. Tag vor Anreise
  • 100 % der Übernachtungskosten bei Nichtantritt.

Die Entschädigung entfällt, wenn das Mietobjekt durch den Vermieter oder den Mieter wieder vermietet werden konnte. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wir empfehlen Mietern dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.